top of page

TERMS & CONDITIONS / IMPRINT , ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / IMPRESSUM, (GERMAN LANGUAGE ONLY)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Carl Aero GmbH

für die Modifikation von Flugzeugen


§ 1 Vertragsgegenstand


Vertragsgegenstand ist das vertraglich beschriebene Flugzeug. Carl Aero führt die im Vertrag beschriebenen Arbeiten durch.


§ 2 Durchführung der Arbeiten


Die Arbeiten werden an einem von Carl Aero zu bestimmenden Ort durchgeführt (Vertrag). Der Auftraggeber wird das Flugzeug auf seine Kosten an diesen Ort überführen und Carl Aero zu Durchführung der Arbeiten zur Verfügung stellen, es sei denn in diesem Vertrag ist etwas anderes vereinbart.


§ 3 Abnahme


Nach Durchführung der Arbeiten wird der Auftraggeber eine Funktionsprüfung vornehmen und das Flugzeug abnehmen. Das Flugzeug gilt spätestens 2 Monate nach Mitteilung von Carl Aero an den Auftraggeber, daß die Arbeiten abgeschlossen seien und das Flugzeug zur Übergabe bereit stehe, als abgenommen, sofern Carl Aero den Auftraggeber in der Mitteilung darauf hingewiesen hat. Eine Verweigerung der Abnahme ist nur aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen möglich. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Nur das Fehlen solcher Unterlagen, wie etwa Betriebsanleitung bzw. Wartungsunterlagen, die unmittelbar für den Betrieb des Flugzeugs benötigt werden, dürfen die Abnahme verhindern. Kann die Abnahme aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, beginnt die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmte Gewährleistungsfrist zu laufen.


§ 4 Zahlung


Sofern vertraglich nicht anderweitig vereinbart, wird der Auftraggeber den Kaufpreis an Carl Aero wie folgt entrichten:

75% des Kaufpreises: Mit Abschluß des Vertrags und vor Bestellung der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Bauteile bei Drittunternehmen durch Carl Aero.

25% des Kaufpreises: Nach Durchführung der Arbeiten und vor Übergabe des Flugzeuges an den Auftraggeber.


§ 5 Terminplan


Der Vertrag legt den für die Durchführung der Arbeiten geltenden Terminplan fest. Der Terminplan kann einvernehmlich durch beide Parteien geändert werden. Darüber hinaus ist Carl Aero zur einseitigen Änderung des Terminplans berechtigt, sofern dies aus Sicht von Carl Aero erforderlich ist. Eine Änderung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Subunternehmer von Carl Aero ihren Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommen, Umstände höherer Gewalt vorliegen (wie etwa Wetterbedingungen, Schließung des Flughafens, auf dem die Arbeiten durchgeführt werden sollen) oder Verzögerungen bei Transport, Zollabfertigung oder ergänzender Musterzulassung entstehen. Carl Aero wird dem Auftraggeber vorhersehbare Verzögerungen mitteilen. Im Falle von verzögerter Lieferung aus nicht durch von Carl Aero zu vertretenden Gründen kann der Auftraggeber keinen Nutzungsausfall gegen Carl Aero geltend machen.


§ 6 Zurückbehaltungsrecht


Carl Aero und seine Subunternehmer haben ein Zurückbehaltungs-recht am Flugzeug bis der Auftraggeber seinen Zahlungs- und Mitwirkungsverpflichtungen nach dem Vertrag nachkommt.


§ 7 Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges


Sofern die Parteien einvernehmlich eine Änderung des Liefer- und Leistungsumfangs vereinbaren, wird der Terminplan als auch der Kaufpreis entsprechend angepaßt.


§ 8 Gewährleistung


Carl Aero leistet Gewähr dafür, daß die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden und dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Stand der Technik entsprechen. Der Auftraggeber ist zunächst unter Ausschluß weitergehender Ansprüche berechtigt, Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu verlangen; nach dreimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, Wandlung oder Minderung geltend zu machen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 (sechs) Monate und beginnt mit der Übergabe des Flugzeugs an den Auftraggeber, spätestens jedoch 1 Monat nachdem Carl Aero den Auftraggeber zur Abholung des Flugzeugs aufgefordert hat. Der Käufer ist zur Geltendmachung der in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Gewährleistungsrechte berechtigt, wenn er die von Carl Aero durchgeführten Arbeiten einschließlich der Dokumente unverzüglich nach Übergabe des Flugzeugs überprüft und sämtliche Fehler unverzüglich schriftlich gegenüber Carl Aero gerügt hat. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, gelten die Arbeiten unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gelten die Arbeiten auch in Ansehung dieses Mangels unter Ausschluß sämtlicher Gewährleistungsrechte als genehmigt. Andere als in dieser Bestimmung genannte Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.


§ 9 Haftung von Carl Aero


Carl Aero haftet für von ihr zu vertretende Personenschäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Carl Aero haftet für die von ihr zu vertretenden direkten Schäden bis zu einem Betrag von Euro 5.000 je Schadensereignis, maximal jedoch bis 30% des Auftragswertes. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie etwa Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Andere als im Vertrag ausdrücklich genannte Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.


§ 10 Geheimhaltung


Der Auftraggeber wird die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erlangten Informationen wie eigene Betriebsgeheimnisse nicht zugänglich machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, die vom Auftraggeber nachweislich erarbeitet oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.


§ 11 Gerichtsstand


Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.


§ 12 Änderungen und Ergänzungen


Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch Nachtrag zum Vertrag vereinbart werden.


§ 13 Sonstiges


Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, falls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sollten.


§ 14 Verzeichnis des Vertragsinhaltes

Terms & Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen: Welcome
Impressum.jpg

IMPRESSSUM

Terms & Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen: About
bottom of page